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Förderungen für Unternehmen

Sie suchen nach finanzieller Unterstützung für Ihr Investitionsprojekt? Die BTV Förderexpert*innen beraten Sie umfassend, um Ihre Finanzierungs- und Investitionsvorhaben zu optimieren.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und sehen in ein Prospekt.

Ihr Projekt in guten Händen – BTV Förderservice

Die BTV Förderexpert*innen kümmern sich um die individuelle Auswahl von Förderprogrammen, eine professionelle Begleitung der Förderanträge und die optimale Kombination von Förderung und Finanzierung.

  • Fördermittelcheck

    Wir finden die optimalen Fördermöglichkeiten für Ihre Investitionsvorhaben.

  • Förderantragsstellung

    Wir helfen Ihnen bei den unterschiedlichen Antragsverfahren der Förderstellen.

  • Projektbegleitung

    Wir sind bis zum Ende der Förderlaufzeit an Ihrer Seite.

  • Optimale Finanzierungsstruktur

    Förderungen stellen attraktive Ergänzungen Ihrer Finanzierungsvorhaben dar.

  • BTV Netzwerk

    Nutzen Sie unser Netzwerk zu Bundes- und Landesförderstellen in Süddeutschland.

Förderstellen für Unternehmen in Deutschland

Bund, Länder und Gemeinden bieten für die heimische Wirtschaft mittels Zuschüssen, günstiger Kredite und Haftungen zahlreiche Fördermöglichkeiten an. Zu den wichtigsten Förderinstitutionen zählen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    • Gegründet 1948 für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft
    • Weltweit größte nationale Förderbank
    • Bundesweite Förderung von Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen
    • Schwerpunkte Unternehmensgründung/-wachstum, Umwelt und Innovation

    LfA Förderbank Bayern (LfA)

      • Regionale Wirtschaftsförderung für Bayern
      • Vorrangig langfristige, zum Teil zinsverbilligte Darlehen
      • Ergänzend Risikoübernahmen und Beteiligungsfinanzierungen

      Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank)

        • Förderungen für Unternehmen, Kommunen und Private
        • Offen für alle Branchen
        • Starker regionaler Fokus
        Maschinen in einer Poduktionshalle

        Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

        Die KfW unterstützt Unternehmen bei Investitionen für die energetische Sanierung von Gebäuden, die Steigerung von Energieeffizienz in der Produktion sowie bei der Realisierung von Innovationen. Die KfW begleitet Sie und Ihr Unternehmen von der Gründung bis hin zur Internationalisierung.

        Eine Frau bedient eine Maschine

        LfA Förderbank Bayern (LfA)

        Ziel der LfA ist die Förderung von bayrischen Unternehmen aller Branchen durch zinsgünstige Kredite. Ergänzend stehen Ihnen Risikoübernahmen in Form von Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Garantien zur Verfügung. Zentrale Förderschwerpunkte finden sich in den Bereichen Innovation, Energie und Umwelt, Wachstum sowie Gründungsvorhaben.

        Ein Techniker kontrolliert Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Gewächshaus am Tablet

        Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank)

        Die L-Bank konzentriert sich als Förderbank des Landes Baden-Württemberg auf die Unterstützung von Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz, innovative Produkt- und Dienstleistungslösungen, energieffizientes Bauen sowie Betriebsmittel.

         

        Fragen zu Projektförderungen

        Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Förderungen.

        • Wann muss ich den Förderantrag stellen?

          Jede Förderung stellt einen Investitionsanreiz dar. Deshalb kommt einer fristgerechten Antragstellung große Bedeutung zu. Fehler führen häufig zu vermeidbaren Förderausschlüssen. Binden Sie uns daher frühzeitig in Ihr Finanzierungsvorhaben ein.

          Grundsätzlich muss der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden. Mit der Durchführung des Projektes darf ebenfalls in der Regel nicht vor der Antragseinreichung beim Förderinstitut begonnen werden. Oftmals ist jedoch mithilfe eines schriftlichen Beihilfeantrages oder eines dokumentierten Beratungsgespräches eine vorzeitige Auftragsvergabe und Vorhabensbeginn möglich.

        • Sind die Zinssätze für Förderdarlehen überall gleich?

          Bei den gewerblichen Unternehmensfinanzierungen sind die Zinssätze für Förderdarlehen unterschiedlich. Sowohl die Laufzeit des Kredits als auch die individuelle Sicherheiten- und Risikobeurteilung durch den Finanzierungspartner haben einen direkten Einfluss auf den Zinssatz. Ebenso sind die Zinssätze und mögliche Zuschüsse grundsätzlich je nach Förderprodukt unterschiedlich.

        • In welchen Förderprodukten bestehen aktuell besonders attraktive Konditionen?

          Mit den Förderdarlehen setzen die Bundes- und Landesregierungen politische Vorgaben um. Aktuell werden Investitionsmaßnahmen zu den Themen Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Energien sowie CO2-Einsparungen besonders hoch gefördert. Auch im Bereich der energetischen Sanierung von Gewerbeimmobilien oder beim energetisch hochwertigen Neubau sind derzeit hohe Zuschüsse für Ihre Investitionen möglich.

        • Dürfen mehrere Förderanträge von demselben Antragsteller parallel gestellt werden?

          Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, dürfen mehrere Anträge parallel gestellt werden. Um zu prüfen, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

        • Wie sind die Projektkosten bei der Förderstelle nachzuweisen?

          Die Kosten sind anhand einer Rechnungszusammenstellung mit dazugehörigen Belegen (z.B. Originalrechnungen, Zahlungsbelege usw.) nachzuweisen.

        • Können Maßnahmen, die nicht beantragt wurden, trotzdem gefördert werden?

          Umgesetzte Maßnahmen, die im Förderantrag nicht mit angegeben worden sind, können nicht nachträglich gefördert werden. Sie dürfen in der Verwendungsnachweisprüfung nicht berücksichtig werden.

        • Was passiert, wenn die geförderte Investition teurer wird als ursprünglich beantragt?

          Mögliche Kostensteigerungen können und sollen bereits bei der Antragstellung berücksichtig und realistisch eingeplant werden.

        • Bis wann müssen die Rechnungen für die geförderte Investition bezahlt werden?

          Die Rechnungen und Zahlungsbelege sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Bezahlung der Ausgaben erfolgt im Bewilligungszeitraum. Zahlungen, die nach Einreichung des Verwendungsnachweises getätigt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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