Abgeschlossene Aktienrückkaufprogramme

Hier finden sie alle Informationen zu vergangenen Aktienrückkaufprogrammen

Aktienrückkaufprogramm 2023

  • Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (09.05.2023)

    Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Stammaktien.

  • Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

    Der Vorstand der BTV hat am 03.05.2023 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2022 sowie 2023 erworbenen eigenen 7.356 Stück Stammaktien, 1.991 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020, 26.03.2021, 30.03.2022 sowie 30.03.2023 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

     

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 11.05.2022.
    2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 11.05.2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at.
    3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 09.05.2023 veräußert bzw. übertragen werden.
    4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV.
    5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 1.991 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,005 %.
    6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt hinsichtlich der unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zu übertragenden 576 Stück Stammaktien EUR 32,80 sowie unter dem Aktienrückkaufprogramm 2023 zu übertragenden 1.415 Stück Stammaktien EUR 42,00 (gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2022 sowie 2023 rückgekaufter BTV-Stammaktien).
    7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
    8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
    9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.

    Innsbruck, am 03.05.2023
    Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

  • Veröffentlichung gemäß §§ 7 Abs. 2 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (03.05.2023)

    Das Aktienrückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 28.04.2023 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 17.04.2023 und dem 28.04.2023 gesamt 2.137 Stück Stammaktien, die 0,006 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 42,00; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 42,00; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 42,00. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 89.754,00.

  • Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (25.04.2023)

    Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (25.04.2023)

  • Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

    Der Vorstand der BTV hat am 06.04.2023 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 11.05.2022 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien für Vorstandsvergütungen in Aktien gemäß § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 11.05.2022.
    2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 11.05.2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.
    3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 17.04.2023; voraussichtliche Dauer bis 28.04.2023.
    4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN: AT0000625504).
    5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 2.400 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,006 %.
    6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigen.
    7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gemäß § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für Vorstandsvergütungen gemäß § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
    8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
    9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at, zu erfüllen.

    Innsbruck, am 06.04.2023
    Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Aktienrückkaufprogramm 2022

  • Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (25.07.2022)

    Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge des Aktienrückkaufprogramms 2022 erworbenen eigenen Stammaktien.

  • Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

    Der Vorstand der BTV hat am 19.07.2022 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2022 erworbenen eigenen 5.219 Stück Stammaktien, 2.715 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020 sowie 26.03.2021 sowie 30.03.2022 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
    2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at.
    3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 22.07.2022 veräußert bzw. übertragen werden.
    4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV.
    5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 2.715 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,008 %.
    6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt EUR 32,80 (gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2022 rückgekaufter BTV-Stammaktien).
    7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
    8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
    9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.

    Innsbruck, am 19.07.2022
    Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

  • Veröffentlichung gemäß §§ 7 Abs. 2 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (19.07.2022)

    Das Aktienrückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 15.07.2022 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 04.07.2022 und dem 15.07.2022 gesamt 5.219 Stück Stammaktien, die 0,015 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 32,80; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 32,80; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 32,60. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 171.169,20.

  • Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (12.07.2022)

    Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (12.07.2022)

  • Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

    Der Vorstand der BTV hat am 27.06.2022 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10.06.2020 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien für Vorstandsvergütungen in Aktien gemäß § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
    2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.
    3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 04.07.2022; voraussichtliche Dauer bis 15.07.2022.
    4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN: AT0000625504).
    5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 6.000 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,018 %.
    6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigen.
    7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gemäß § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für Vorstandsvergütungen gemäß § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
    8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
    9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at, zu erfüllen.

    Innsbruck, am 27.06.2022
    Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Aktienrückkaufprogramm 2021

  • Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (23.07.2021)

    Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge des Aktienrückkaufprogramms 2021 erworbenen eigenen Stammaktien.

  • Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

    Der Vorstand der BTV hat am 20.07.2021 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2021 erworbenen eigenen 3.250 Stück Stammaktien, 3.250 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020 sowie 26.03.2021 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
    2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at
    3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 23.07.2021 veräußert bzw. übertragen werden.
    4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV.
    5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 3.250 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,010 %.
    6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt EUR 29,01 (gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2021 rückgekaufter BTV-Stammaktien).
    7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
    8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
    9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.

    Innsbruck, am 20.07.2021
    Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

  • Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 4 VeröffentlichungsV 2018 (20.07.2021)

    Das Aktienrückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 19.07.2021 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 08.07.2021 und dem 19.07.2021 gesamt 3.250 Stück Stammaktien, die 0,010 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 29,01; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 29,60; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 29,00. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 94.280,00

  • Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (19.07.2021)

    Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (19.07.2021)

  • Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

    Der Vorstand der BTV hat am 05.07.2021 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10.06.2020 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
    2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.
    3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 08.07.2021; voraussichtliche Dauer bis 19.07.2021.
    4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN: AT0000625504).
    5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 4.000 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,012 %.
    6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
    7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
    8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
    9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at, zu erfüllen.

    Innsbruck, am 05.07.2021
    Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft