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Gewinnfreibetrag 2025 – Steuervorteile nutzen

Der Gewinnfreibetrag ist ein wichtiges Instrument für Unternehmer*innen und Freiberufler*innen in Österreich, um die Steuerlast zu senken. Doch wie funktioniert die Steueroptimierung und welche Möglichkeiten bieten sich für dieses Jahr? Im BTV Expertengespräch beantwortet Edi Plattner, Regionalleiter Freie Berufe in Innsbruck, die wichtigsten Fragen.

FinanzwissenAktuelles

Herr Plattner, der Gewinnfreibetrag ist in aller Munde, wenn es um Steueroptimierung geht.

Können Sie uns kurz erklären, was es damit auf sich hat?

Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung nach österreichischem Recht, die in § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) verankert ist. Er ermöglicht es Unternehmer*innen und Freiberufler*innen, also natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, einen Teil ihres Gewinns steuerfrei zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in ausgewählte Wertpapiere oder bestimmte Anlagegüter investieren. Auf den investierten Gewinnfreibetrag zahlen sie keine Einkommensteuer.

Wie hoch kann dieser Freibetrag sein und gibt es unterschiedliche Arten?

Es gibt zwei Teile: den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Für Gewinne bis maximal 33.000 Euro werden 15 % als Grundfreibetrag zuerkannt – auch ohne Investitionserfordernis. Dies entspricht einem Maximalbetrag von 4.950 Euro (15 % von 33.000 Euro). Dieser wird im Veranlagungsweg vom Finanzamt automatisch berücksichtigt und steht auch Steuerpflichtigen zu, die ihren Gewinn pauschal ermitteln.

Und wie sieht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag aus?

Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Gewinn höher als 33.000 Euro ist. Der Betrag ist mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt: für 33.000 Euro bis 178.000 Euro der BMGL: 13 % Gewinnfreibetrag; für 178.000 Euro bis 353.000 Euro der BMGL: 7 % Gewinnfreibetrag; für 353.000 Euro bis 583.000 Euro der BMGL: 4,5 % Gewinnfreibetrag; und über 583.000 Euro der BMGL: 0 % Gewinnfreibetrag. Insgesamt beträgt der Gewinnfreibetrag aufgrund dieser Staffelung maximal 46.400 Euro im Veranlagungsjahr. Für diesen Teil müssen aber tatsächlich Investitionen in Höhe des geltend gemachten Freibetrags nachgewiesen werden.

Welche Investitionen sind dafür geeignet?

Es gibt im Wesentlichen zwei Kategorien von begünstigten Wirtschaftsgütern. Zum einen können Wertpapiere angeschafft werden, die die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung erfüllen. Wichtig ist hierbei die vorgeschriebene Haltedauer von 4 Jahren, bevor die Wertpapiere ohne Nachversteuerung verkauft werden können. Kund*innen haben dabei die Chance auf eine Wertsteigerung ihrer Papiere und bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, über die sie nach 4 Jahren frei verfügen können.

Wie sieht die zweite Möglichkeit aus?

Alternativ können Anlagegüter angeschafft werden. Hierunter fallen ungebrauchte, abnutzbare, körperliche Anlagegüter mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer. Beispiele dafür sind Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV-Anlagen und Fiskal-Lkw.

Das klingt sehr vorteilhaft, aber gibt es auch Risiken zu beachten?

Ja, wie bei jeder Investition gibt es auch hier Risiken, die man kennen sollte. Beispielsweise können sich rechtliche Änderungen auf die steuerliche Behandlung auswirken. Zudem birgt eine Veranlagung in Wertpapiere ihrerseits Risiken, über die wir unsere Kund*innen aufklären.

Wie kann die BTV Kund*innen unterstützen, um den Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen?

In Bezug auf Wertpapiere verfügt die BTV über umfassende Beratungskompetenz. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Wichtig ist jedoch, sich rechtzeitig vor Ende des Geschäftsjahres von der Steuerberatung eine Indikation über den zu veranlagenden Betrag geben zu lassen. Anschließend können unsere Betreuer*innen Sie bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen.

  • Beachten Sie bitte, dass ein Investment in Finanzinstrumente mit Risiken, wie Kursschwankungen oder Vermögensverlusten, verbunden sein kann. Diese Marketingmitteilung/Werbemitteilung ist keine individuelle Anlageempfehlung, kein Angebot zur Zeichnung bzw. zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und ersetzt keine Anlageberatung. Die Beiträge in dieser Publikation dienen lediglich der Information. Die BTV prüft ihr Informationsangebot sorgfältig. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir diese Informationen ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zur Verfügung stellen. Verleger und Verfasser behalten sich einen Irrtum, insbesondere in Bezug auf Kurse und andere Zahlenangaben, ausdrücklich vor.