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•Gernot Müller
Einlagensicherung in Deutschland
Die Einlagen auf Konten von Kund*innen („Einleger*innen“) einer Bank werden von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Die BTV Vier Länder Bank AG, Zweigniederlassung Deutschland („BTV“) ist im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Diese schützt Einlagen bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro pro Einleger*in. Maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).