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Was ist ein Treuhandkonto?

Aus Sicht der Bank ist ein Treuhandkonto ein auf eigenen Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt oder ein/eine Notar*in ist Treuhänder*in, der/die Käufer*in bzw. Verkäufer*in ist Treugeber*in. Der/die Treuhänder*in hat der Bank gegenüber die Identität der Treugeberin bzw. des Treugebers nachzuweisen. Das Treuhandkonto wird wieder geschlossen, wenn die Immobilientransaktion vollständig abgewickelt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Treuhandkonto ist ein auf eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung unterhaltenes Konto.
  • Verwendungszwecke: Hausverwaltung, Mietkaution, Abwicklung von Insolvenzen, Erbschaften, Immobilientransaktionen.
  • Sicherheit bei Immobilienkauf: Kaufpreiszahlung erst nach Eigentumsübertragung (Eintrag in das Grundbuch).
  • Treuhandkonten bieten hohe Sicherheit durch Versicherungsschutz und Buchungsmitteilungen.

Wofür werden Treuhandkonten eröffnet?

Hausverwaltungen wickeln zum einen über Treuhandkonten die Verwaltung von Wohnanlagen ab, zum anderen gestionieren sie über Treuhandkonten im Auftrag der Eigentümerin/des Eigentümers die Vermietung einzelner Wohnungen. Vermieter*innen legen die Kaution von Mieter*innen auf Mietkautionskonten.

 

Rechtsanwält*innen/Notar*innen haben mehrere Anwendungsfälle

Als Masseverwalter*innen wickeln sie über Treuhandkonten die Verwertung von Vermögensbestandteilen insolventer Unternehmen ab. Bei Erbschaftsangelegenheiten bietet ein Treuhandkonto die Möglichkeit, die Erbschaft an bestimmte Voraussetzungen zu binden, wie das Erreichen eines bestimmten Alters.

 

Treuhandkonto für Immobilientransaktion

Besonders wichtig sind Treuhandkonten im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen, weil es sich hier oft um große Beträge handelt. Mit der treuhändischen Abwicklung hat der/die Verkäufer*in die Sicherheit, dass der Kaufpreis auf das Konto eingezahlt ist. Der/die Käufer*in hat zwar die Kaufsumme bereits erlegt, gilt aber noch nicht als Eigentümer*in der erworbenen Immobilie.

 

Übertragung der Summe an Verkäufer*in

Erst wenn der/die Rechtsanwält*in/Notar*in mit sämtlichen Regelungen den Kauf als abgeschlossen gelten lässt, wird die Summe an den/die Verkäufer*in übertragen und der/die Käufer*in wird im Grundbuch als Eigentümer*in eingetragen.
Exemplarisch wird der Ablauf im Folgenden für einen Grundstückskauf bzw. für einen Wohnungskauf vom Bauträger beschrieben.

Anwendungsfall Grundstückskauf

Angenommen, Sie wollen ein Grundstück kaufen, um ein Haus darauf zu errichten, welche Überlegungen sind dabei wichtig?

Darauf sollten Sie vor dem Grundstückskauf achten

  • Gibt es eine rechtlich gesicherte Zufahrt durch ein Geh- und Fahrrecht?
  • Ist das Grundstück voll erschlossen oder bedarf es einer Einigung mit den betroffenen Nachbarn?
  • Gibt es Dienstbarkeiten und Bestandsrechte im Grundbuch oder auch solche außerhalb?

 

Rechtsanwält*innen oder Notar*innen können Sie dabei unterstützen

Ihre rechtsfreundliche Beratung …

  • prüft, ob die Erschließung des Grundstückes rechtlich gesichert ist.
  • sorgt im Bauverfahren dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
  • errichtet einen Ihren Bedürfnissen angepassten Kaufvertrag und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.
  • prüft, ob Steuern anfallen, nimmt die Selbstberechnung vor und führt die anfallenden Steuern für Sie an das Finanzamt ab.
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Ihre rechtsfreundliche Beratung errichtet einen Ihren Bedürfnissen angepassten Kaufvertrag

Was brauchen Rechtsanwält*innen oder Notar*innen von Ihnen für die Errichtung des Kaufvertrages?

  • Grundstücksdaten mit exakter Anschrift, möglicherweise grundbücherliche Einlagezahl und Katastralgemeinde (falls bekannt)
  • Exakte Daten der Verkäuferin/des Verkäufers und der Käuferin/des Käufers
  • Informationen über den Kaufpreis
  • Übergabezeitpunkt
  • Skizzen, Pläne

Übernahme der Treuhandschaft

Ihre rechtsfreundliche Beratung übernimmt die Treuhandschaft und eröffnet für dieses Rechtsgeschäft ein Treuhandkonto bei einer Bank. Rechtsanwält*innen bzw. Notar*innen stehen dafür ein, dass die Weiterleitung des Kaufpreises an den/die Verkäufer*in erst erfolgt, wenn sämtliche Urkunden vorliegen, die für die vertragsgemäße Eintragung in das Grundbuch erforderlich sind.

 

Haben Sie bei einer treuhändischen Abwicklung eine zusätzliche Sicherheit?

Um jenen Personen, die einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt treuhändig Geld anvertrauen, erhöhten Versicherungsschutz zu gewähren, gibt es das Anwaltliche Treuhandbuch. Die Rechtsanwaltsordnung verpflichtet in Österreich jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt, einen Treuhanderlag von über 40.000,–Euro über eine von der Rechtsanwaltskammer eingerichtete Treuhandeinrichtung abzuwickeln.

 

Die Rechtsanwältin/Der Rechtsanwalt informiert Sie über den damit verbundenen Versicherungsschutz. Als Treugeber*in erhalten Sie von der Bank über jede Kontobewegung eine Buchungsmitteilung/Kontoauszug.

Anwendungsfall Wohnungskauf vom Bauträger

Wenn Sie eine neu gebaute Wohnung vom Bauträger kaufen, ist einiges „vorgespurt“: Da der Bauträger in der Regel sukzessive mehrere Wohnungen abverkauft, übernimmt er mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt die einheitliche Vertragsgestaltung. Diese Rechtsanwältin/Dieser Rechtsanwalt wird das Treuhandkonto bei der Bank einrichten und die Weiterleitung der Kaufpreistranchen (mehrere Teilbeträge) abwickeln.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Treuhandkonto einfach erklärt?

    Aus Sicht der Bank ist ein Treuhandkonto ein auf eigenen Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt oder ein/eine Notar*in ist Treuhänder*in, der/die Käufer*in bzw. Verkäufer*in ist Treugeber*in. Der/die Treuhänder*in hat der Bank gegenüber die Identität der Treugeberin bzw. des Treugebers nachzuweisen.

  • Wann benötigt man ein Treuhandkonto?

    Ein Treuhandkonto wird verwendet für:

    • Hausverwaltung
    • Mietkaution
    • Abwicklung von Insolvenzen
    • Erbschaften
    • Immobilientransaktionen
  • Wann bekommt man das Geld vom Treuhandkonto?

    Erst wenn der/die Rechtsanwält*in/Notar*in mit sämtlichen Regelungen den Kauf als abgeschlossen gelten lässt, wird die Summe an den/die Verkäufer*in übertragen und der/die Käufer*in wird im Grundbuch als Eigentümer*in eingetragen.

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