Zinsmanagement
Die Zinsbewegungen stellen ein schwer kalkulierbares Risiko dar. Die Zinsabsicherung gegen unerwartete Zinsentwicklungen spielt daher bei langfristigen Finanzierungen eine wichtige Rolle.
Ein Zinsswap (auch Interest Rate Swap oder IRS genannt) ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, Zinszahlungen gleicher Währung über einen bestimmten Zeitraum auszutauschen. Dabei werden variable Zinsen gegen fixe Zinsen gewechselt, Kapitalbeträge jedoch nicht. Zinsswaps werden vor allem zur Absicherung von Finanzierungen gegen das Risiko steigender Zinsen eingesetzt.
Bei einem Zinscap kann der Käufer der Zinsabsicherung gegen Bezahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze (Strike-Preis) festlegen. Diese ist an einen Referenzzinssatz, zum Beispiel den 3-Monats-Euribor, gebunden. Die Zinsen eines variabel verzinsten Kredites können dadurch über einen bestimmten Zeitraum nach oben begrenzt werden. Diese Form der Absicherung dient ebenfalls dem Zweck, das Risiko steigender Zinsen einzugrenzen.
Angenommen, ein/e Unternehmer*in hat eine variable Finanzierung in Höhe vom 1 Mio. Euro. Diese ist an den 3-Monats-Euribor (z. B. 3,00 %) gebunden, hat einen Kreditaufschlag von aktuell 2,00 % und eine Laufzeit von 10 Jahren. Nun möchte man die gesamte Finanzierung gegen das Risiko steigender Zinsen absichern:
Gewählt wird ein Zinsswap als Schutz gegen das Zinsänderungsrisiko. Zu bezahlen ist in der Finanzierung der 3-Monats-Euribor und der Aufschlag. Im Zinsswap bekommt man den 3-Monats-Euribor und zahlt den fix vereinbarten Swap-Satz (z. B. 2,50 %) – in Summe löst sich der Euribor auf, weil dieser einmal im Zinsswap erhalten und einmal in der Finanzierung bezahlt wird. Im Endeffekt sind der Aufschlag (von aktuell 2,00 %) und der fixe Swap-Satz (2,50 %) zu bezahlen. Die Veränderung des 3-Monats-Euribor zieht somit keine Veränderung für die Kund*innen nach sich.
Beim Zinscap als Zinssicherung werden in der Finanzierung der 3-Monats-Euribor und der Aufschlag bezahlt. Zusätzlich wird bei Abschluss eines Zinscaps bei zum Beispiel einem 3-Monats-Euribor bei 3,50 % eine Prämie in Höhe von beispielsweise 5,00 % verrechnet (Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Markt und der Höhe der Preisobergrenze). Die Prämie spiegelt den Einkaufspreis eines Zinscaps wider. Wenn nun der 3-Monats-Euribor über die Zinsobergrenze (in diesem Fall über 3,50 %) steigt, wird eine Ausgleichszahlung in der Höhe der Differenz zwischen dem 3-Monats-Euribor und der Zinsobergrenze geleistet.
Wenn der 3-Monats-Euribor über die Zinsobergrenze steigt, wird beim Zinscap eine Ausgleichszahlung geleistet