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Empfängerüberprüfung und SEPA Instant Payment

Auf Basis einer neuen EU-Regelung, die mit 9. Oktober 2025 in Kraft tritt, werden Überweisungen noch sicherer. Vor jeder SEPA-Standardüberweisung und jedem SEPA Instant Payment (Echtzeitüberweisung) in Euro wird künftig kostenfrei geprüft, ob IBAN und Name der Empfängerin bzw. des Empfängers (Kontoinhaber*in) übereinstimmen. Diese Prüfung nennt man Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“). Sie hilft, falsche Überweisungen zu erkennen und Betrug zu reduzieren.

Was muss ich ab 9. Oktober 2025 bei der Überweisung beachten?

  1. Schritt: Geben Sie wie gewohnt den Namen und die IBAN der Empfängerin/des Empfängers im Online-Banking oder am SB-Gerät ein. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Überweisungen mittels Zahlschein tätigen.
  2. Schritt: Die Empfängerbank prüft umgehend, ob Name und IBAN zusammenpassen.
  3. Schritt: Die Empfängerüberprüfung zeigt Ihnen, ob die Daten übereinstimmen oder ob es einen Unterschied gibt. Je nach Ergebnis erhalten Sie unterschiedliche Hinweise.

 

Welche Hinweise gibt es bei der Empfängerüberprüfung?

Aus welchen Gründen konnte die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden?

In diesem Fall war die Überprüfung des Namens der Empfängerin/des Empfängers der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe:

  • Das Konto der Empfängerin/des Empfängers ist kein Zahlungskonto, sondern zum Beispiel ein Sparkonto.
  • Das Konto der Empfängerin/des Empfängers ist geschlossen.
  • Der Service für die Überprüfung der Empfängerin/des Empfängers funktioniert aus technischen Gründen nicht.
  • Die Bank der Empfängerin/des Empfängers unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.

Funktioniert die Empfängerprüfung derzeit nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber den/die Empfänger*in, um die Daten abzugleichen. Versuchen Sie, die Empfängerüberprüfung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

Achtung: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, bei der Ihre Angabe von Empfängername und IBAN nicht vollständig übereinstimmt, ohne den Namen zu prüfen, wird das Geld womöglich an den/die falsche Empfänger*in geschickt.

Die Bank haftet nicht, wenn die Überprüfung der Empfängerin/des Empfängers ordnungsgemäß durchgeführt wurde, Sie die Überweisung allerdings trotzdem autorisiert haben. In diesem Fall können Sie bei einer Falschüberweisung das Geld nicht von der Bank zurückfordern.

SEPA Instant Payment (Echtzeitüberweisung)

Gleichzeitig mit der Einführung der Empfängerüberprüfung am 9. Oktober 2025 wird SEPA Instant Payment zum neuen Standard im europäischen Zahlungsverkehr. Was bisher nur bei einigen Banken möglich war, wird nun EU-weit verpflichtend: Geldbeträge können innerhalb von 10 Sekunden überwiesen und empfangen werden – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Instant Payment ist eine besonders schnelle Form der SEPA-Überweisung. Der Betrag wird sofort auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, unabhängig von Uhrzeit, Wochentag oder Feiertag.

Handlungsempfehlungen für Sie

  • Individuelle Sicherheitslimits im Zuge von Instant Payment
    Wir empfehlen Ihnen sehr, ein Limit zu setzen, um Betrug zu vermeiden. Im Online-Banking können Sie ab 9. Oktober 2025 selbstständig ein persönliches Limit für ein SEPA Instant Payment (Echtzeitüberweisungen) festlegen. Wird dieses überschritten, wird die Zahlung automatisch abgelehnt – ein effektiver Schutz vor Fehlbuchungen oder Betrug.
  • Mehr Sicherheit durch Empfängerprüfung
    Ab 9. Oktober 2025 wird ein automatischer Abgleich von Name und IBAN bei jeder Überweisung durchgeführt. Ihre Bank prüft, ob die Angaben zusammenpassen, und warnt Sie bei Abweichungen. So werden Betrugsversuche und Tippfehler frühzeitig erkannt. Nehmen Sie die Empfängerüberprüfung ernst und kontrollieren sie gegebenenfalls Ihre Eingaben doppelt.

Hinweis: Wenn Sie trotz Warnung bei der Empfängerüberprüfung eine Überweisung durchführen, tragen Sie das Risiko selbst.

FAQs

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zur Empfängerüberprüfung, zu SEPA-Standardüberweisungen sowie zu SEPA Instant Payment.