Nachhaltig investieren mit Green Bonds
Diese besondere Art von Finanzinstrumenten eignet sich für Anleger*innen, die nicht nur eine finanzielle Rendite erwarten, sondern auch einen positiven Einfluss auf unsere Umwelt erreichen möchten.
Die EU hat beim Thema Klimaschutz eine Vorreiterrolle eingenommen und sich mit dem European Green Deal hohe Ziele gesteckt: Die Nettoemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 verringert werden und die EU soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, hat die EU den sogenannten EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verabschiedet. In diesem Aktionsplan wurden Maßnahmen umschrieben, die den Weg zur Klimaneutralität ermöglichen sollen. Um die Möglichkeit zu schaffen, in umweltfreundliche Technologien zu investieren und sie damit zu forcieren, muss festgelegt werden, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten nachhaltig sind.
Dabei werden drei Ziele verfolgt:
Diese Klassifizierung wird über die sogenannte Taxonomie-Verordnung vorgenommen werden. Die Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel, ein Klassifizierungssystem zu etablieren, das klare technische Bewertungskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten definiert. Diese werden laufend an den Stand der Wissenschaft angepasst und erweitert. Eine wirtschaftliche Tätigkeit nach Taxonomie leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs definierten Umweltziele:
Um festzustellen, ob eine Investition der Taxonomie entspricht, wird ein vierstufiges Beurteilungsverfahren angewandt. Die wirtschaftliche Tätigkeit darf übrige Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen und muss die Einhaltung von internationalen Standards wie UN-Menschenrechtscharta oder ILO-Erklärung (International Labour Organisation) sicherstellen.
Vierstufiges Beurteilungsverfahren
Wie werden Finanzinstrumente in Bezug auf die Nachhaltigkeit eingeordnet? Welche nachhaltigen Geldanlagen gibt es derzeit am Markt?
Aufgrund rechtlicher Vorgaben der EU können unterschiedliche Arten von „nachhaltigen“ Investments unterschieden werden.
Für nachhaltige Investitionen im Bereich der Finanzindustrie haben sich die ESG- Kriterien durchgesetzt (Environment, Social & Governance).
ESG: Environment, Social und Governance
Ein Finanzinstrument, das den ESG-Kriterien entspricht, muss also Investitionen in Tätigkeiten umfassen, die entweder zu einem oder mehreren Umweltzielen gemäß Taxonomie-Verordnung oder zu Sozialzielen beitragen, wobei man sich als soziales Ziel z. B. die Förderung des sozialen Zusammenhalts, die Bekämpfung von Ungleichheiten, die Förderung von wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen, den Arbeitnehmerschutz oder das Verbot von Kinderarbeit vorstellen kann.
Des Weiteren dürfen die Investitionen kein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigen und es muss darauf geachtet werden, dass die investierten Unternehmen eine gute Unternehmensführung aufweisen, sie beispielsweise steuerehrlich sind, Compliance-Strukturen aufweisen und Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen.
Diese Finanzinstrumente sollen ökologisch nachhaltige Investitionen umfassen, das heißt, die Investition leistet einen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele (z. B. Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel). Gemessen werden kann dieser Beitrag anhand klarer Kennzahlen und Bewertungskriterien gemäß der Taxonomie-Verordnung. Diese Produkte sind speziell für Anleger*innen, die eine „grüne“ Geldanlage suchen, interessant, da hier der Fokus auf die ökologische Nachhaltigkeit – also das „E“ von ESG – gelegt wird.
Die Investitionen sollen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, dies bedeutet, dass z. B. aufgrund des Ausschlusses von Investitionen in Unternehmen, die zur Förderung von fossilen Brennstoffen beitragen, eine Verschlechterung der Treibhausgasemissionen sowie der Luftverschmutzung vermieden werden soll. Diese Ausschlusskriterien können vielfältig sein, sollen aber dazu beitragen, dass es zu keiner Beeinträchtigung in Bezug auf folgende Umwelt- und Sozialziele kommt:
Für Fonds hat die EU in der sogenannten EU-Offenlegungsverordnung eine weitere Kategorisierung vorgenommen. Je nach „Nachhaltigkeitsgrad“ wird zwischen den drei folgenden Kategorien unterschieden:
Nach Offenlegungsverordnung müssen Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen für ihre Anlageprodukte gewisse Transparenzanforderungen erfüllen. Je nach Fondskategorie (Art. 6, Art. 8 oder Art. 9) umfassen die Offenlegungen unterschiedliche Informationen.
Damit Investor*innen die produktspezifische Nachhaltigkeit besser vergleichen können, wurden vom Gesetzgeber eigene „Templates“ vorgegeben, die Anleger*innen darüber aufklären sollen, welche nachhaltigen Anlageziele ein Finanzprodukt verfolgt, welche Methoden und Daten dafür herangezogen werden, ob durch die Investitionen anderen sozialen oder ökologischen Zielen geschadet wird bzw. welche Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verwendet werden. Diese Templates müssen für alle Art.-8- und Art.-9-Produkte auf der Website des jeweiligen Produktherstellers veröffentlicht werden.
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Neben den von der EU vorgegebenen Kennzeichnungen/Definitionen für nachhaltige Finanzinstrumente gibt es auch Labels (Gütezeichen), die Aufschluss über die Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts geben können. Das wohl bekannteste Label in Österreich ist das Österreichische Umweltzeichen UZ 49. Es wird vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) verliehen.
Bei der Auswahl der Anlageprodukte (Aktien, Anleihen, Fonds) werden neben wirtschaftlichen auch die strengen ökologischen und sozialen Kriterien wie z. B. der Ausschluss von Unternehmen mit Projekten in den Geschäftsfeldern Atomkraft, Rüstung, fossile Brennstoffe sowie Gentechnik beachtet. Das Österreichische Umweltzeichen wird für 4 Jahre verliehen und unterliegt einer jährlichen Überprüfung durch anerkannte externe Stellen.
Das Österreichische Umweltzeichen
Neben diesem Siegel gibt es in Europa noch eine Vielzahl weiterer Gütesiegel, wobei neben dem Österreichischen Umweltzeichen im deutschsprachigen Raum noch das FNG-Siegel (Forum Nachhaltige Geldanlagen) bedeutsam ist. Um für Anleger*innen mit Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten einheitliche und übersichtliche Vorgaben zu schaffen, arbeitet die EU bereits am EU Ecolabel für Finanzprodukte, die finale Ausgestaltung wird jedoch noch einige Zeit auf sich warten lassen.
Seit August 2022 werden die sogenannten „Nachhaltigkeitspräferenzen“ von Anleger*innen im Rahmen der Erstellung des Anlegerprofils erhoben. Dies bedeutet, dass Anleger*innen angeben können, ob ihr Investment – zumindest zu einem gewissen Anteil – ein Umweltziel nach Taxonomie-Verordnung verfolgen soll, ohne ein anderes Umweltziel zu beeinträchtigen, eine ESG-konforme Tätigkeit fördern soll oder ob die Investition zumindest negative Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales ausschließen soll.
Durch diese Klassifizierung der Finanzinstrumente sowie die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Anlageberatung sollen die Finanzströme privater Investor*innen in Richtung wirtschaftlicher Tätigkeiten gelenkt werden, die für einen Übergang in eine kohlenstoffarme und sozial gerechte Wirtschaft geeignet sind, um dem Ziel der EU, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, ein Stück näher zu kommen.
Stand: 08.05.2025
Alle Definitionen zu den Finanzbegriffen finden Sie unter folgendem Link.
Weitere wertpapierrechtliche Informationen finden Sie hier.
Diese Marketingmitteilung ist keine individuelle Anlageempfehlung, kein Angebot zur Zeichnung bzw. zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Die Beiträge in dieser Publikation dienen lediglich der Information. Die BTV prüft ihr Informationsangebot sorgfältig. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir diese Informationen ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zur Verfügung stellen. Verleger und Verfasser behalten sich einen Irrtum, insbesondere in Bezug auf Kurse und andere Zahlenangaben, ausdrücklich vor. Durch neue Entwicklungen oder kurzfristige Änderungen können diese Informationen daher bereits überholt sein.