Nachhaltige Geldanlage
Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Kund*innen und haben passende nachhaltige Anlagelösungen entwickelt.
Bei einem Fonds handelt es sich somit um das gemeinsame Vermögen vieler Beteiligter, die für ihr Investment entsprechende Anteile am Gesamtvermögen erhalten. Mit Ausnahme von Laufzeitenfonds haben Investmentfonds in der Regel keine fixe Laufzeit, was bedeutet, dass Anleger*innen jederzeit Anteile erwerben bzw. diese auch wieder verkaufen können.
Bei der Frage, wer einen Investmentfonds auflegen und vertreiben darf, gibt es durch den Gesetzgeber klare und strenge Richtlinien. Diese Aufgabe übernimmt ausschließlich eine Fondsgesellschaft, wobei sich in Österreich vor allem die Bezeichnung Kapitalanlagegesellschaft – kurz KAG – durchgesetzt hat. Häufig handelt es sich bei diesen Gesellschaften um Tochterunternehmen von großen Banken oder Versicherungen, wofür eine eigene Konzession notwendig ist.
Auch in anderen Ländern ist die Konzession und damit das Vertreiben von Fonds mit strengen Auflagen verbunden. Das in Österreich gültige Investmentfondsgesetz (InvFG) spricht im Zusammenhang mit Investmentfonds und den vertreibenden Gesellschaften von Sondervermögen. Dies bedeutet, dass die gesammelten und die im Fonds gebündelten Gelder rechtlich vom Vermögen einer KAG zu trennen sind und nicht für Verbindlichkeiten herangezogen werden dürfen. Dadurch zeigt sich ein großer Vorteil hinsichtlich des Anlegerschutzes.
Vorteile | Nachteile |
Ziel der langfristigen Erzielung einer positiven Wertentwicklung | Kursverluste und Schwankung des Vermögenswertes möglich – keine Kapitalgarantie |
Investition in ein breit diversifiziertes Portfolio | Durch Diversifikation kann ein Vermögensverlust nicht ausgeschlossen werden |
Profitieren von den Anlageentscheidungen eines professionellen Fondsmanagers | Die Anlageklasse Aktie weist hohe Schwankungsanfälligkeit auf |
Dynamische Steuerung der Sektorallokation und aktive Risikokontrolle | Wechselkursverluste gegenüber Anlegerwährung möglich |
Durch den Rechtsstatus als Sondervermögen werden die Fondsanteile getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahrt | Eingesetzte Anlagevehikel können schwächer als erwartet abschneiden |
Inflationsrisiko: Der Ertrag einer Investition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden |
Zunächst definiert die Kapitalanlagegesellschaft die Anlagestrategie sowie die Ausstattungsmerkmale und legt in der Folge einen Fonds auf. Nun beginnt das Sammeln von Geldern, indem Anleger*innen Anteilsscheine an diesem Fonds erwerben. Zwischen der KAG und den Geldgeber*innen besteht ein Treuhandverhältnis – dies bedeutet, dass durch die Expert*innen die Anlagepolitik definiert und gesteuert sowie Transaktionen (Käufe und Verkäufe) durchgeführt werden. Auf das Vermögen gibt es aber keinen direkten Zugriff, da dieses unabhängig bei einer verwaltenden Depotbank liegt.
Diese Depotbank führt die gewünschten Aufträge der KAG durch, nimmt dabei aber keinen Einfluss auf die strategischen Entscheidungen des Fondsmanagements. Anleger*innen müssen mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht des abgelaufenen Jahres erhalten und zusätzlich unterliegen sämtliche Fonds einer strengen Aufsicht durch staatliche Behörden. Auch die KAG und die Depotbank kontrollieren und überwachen sich gegenseitig. Zusammen mit dem zuvor genannten Sondervermögen zeigen sich somit weitere Schutzmechanismen. Würde die KAG zum Beispiel Konkurs anmelden müssen, würde die Depotbank die Verwaltung der Fondsanteile an eine andere Kapitalanlagegesellschaft übertragen.
Anleger*innen müssen mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht des abgelaufenen Jahres erhalten
Zunächst muss zwischen passiv und aktiv gemanagten Fonds unterschieden werden. Passive Produkte sind klassischerweise ETFs und bilden z. B. einen Index nach. Eingriffe eines Managers bzw. einer Managerin sind selten. Anders verhält es sich mit aktiv gemanagten Fonds. Hier werden Wertpapiere gezielt durch Fondsmanager*innen gesteuert, beobachtet und je nach Situation angepasst. Dabei soll auf mögliche Marktveränderungen reagiert und die Benchmark (ein Vergleichswert) geschlagen werden. Diese Form von Investmentfonds ist bedingt durch den Aufwand höher bepreist als passive Fonds, andererseits können sich Anleger*innen auf ein aktives Risikomanagement verlassen.
Weiters unterscheiden wir Fonds danach, ob sie offen oder geschlossen sind. Offene Fonds definieren kein begrenztes Fondsvermögen und können durch Anleger*innen zu jedem Zeitpunkt ge- und verkauft werden. Geschlossene Vehikel hingegen werden etwa für die Finanzierung von Großprojekten aufgelegt. Die Höhe des Fondsvermögens und die Anzahl an Fondsanteilen stehen bereits vorher fest und in der Regel muss für ein Investment ein hoher Mindestbetrag aufgebracht werden. Sobald alle Anteile verkauft wurden, wird der Fonds für weitere Anleger*innen geschlossen.
Aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse gibt es auch verschiedene Arten von Investmentfonds. Dadurch können sich Anleger*innen gezielt an ihren Wünschen und Risikoprofilen orientieren. Die gängigsten Fondsarten sind:
Bei dieser Fondsart werden Investments ausschließlich in Aktien börsennotierter Unternehmen investiert. Dabei werden eine Vielzahl unterschiedlicher Aktien gekauft, wodurch sich die Schwankungsintensität gegenüber einzelnen Aktien in der Regel verringert.
Hier erfolgen Investments hauptsächlich in (fest-)verzinsliche Wertpapiere. Abhängig vom konkreten Anlegerziel gibt es Rentenfonds, die ausschließlich in Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen investieren, oder aber auch in Fremdwährungsanleihen. Tendenziell weisen Rentenfonds geringere Wertschwankungen als Aktienfonds auf, haben aber dafür eine niedrigere Rendite.
Bei Mischfonds kann sowohl in Aktien, Anleihen und Geldmarkttitel als auch in Immobilien investiert werden. Dabei kann das Verhältnis von Aktien zu Renten oder Geldmarkttiteln im Fonds je nach Risikoneigung und Ertragserwartung unterschiedlich sein. Das Fondsmanagement kann im Rahmen des fondsspezifischen Anlagekonzepts die Gewichtung der Anlageklassen flexibel anpassen.
Geldmarktfonds investieren ausschließlich oder überwiegend in Geldmarkttitel und liquide Wertpapiere mit sehr kurzen Laufzeiten. Hierzu zählen z. B. Termingelder, Festgelder oder Anleihen mit kurzer Laufzeit oder kurzer Restlaufzeit, Geldmarktfloater.
Eine KAG kann selbst entscheiden, ob sie ausschüttende oder thesaurierende Fonds auflegt. Im Falle von ausschüttenden Fonds werden die erwirtschafteten Erträge von der KAG gesammelt und üblicherweise einmal pro Jahr an die Anleger*innen im Verhältnis der Anteilsscheine ausgeschüttet. Die Anleger*innen erhalten diese Auszahlung auf dem Wertpapierverrechnungskonto gut geschrieben und können darüber verfügen.
Im Gegensatz dazu werden bei thesaurierenden Fonds alle erwirtschafteten Erträge von der Fondsgesellschaft direkt wieder im Fonds veranlagt. Anleger*innen erhalten somit während des Jahres keine Ausschüttung. Es entsteht aber natürlich der Zinseszinseffekt: das Fondsvermögen steigt und damit auch der Wert des jeweiligen Anteilscheins. Die im Fonds erwirtschafteten Erträge fließen erst zu, wenn die Fondsanteile veräußert bzw. an die Depotbank zurückgegeben werden.
Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge direkt wieder veranlagt
Stand: 23.10.2023
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